Änderungsabnahme

Änderungsabnahme

Wollen Sie an Ihrem Fahrzeug Umbauten vornehmen, so ist zu beachten, dass die Betriebserlaubnis durch den Anbau dieser Teile erlöschen kann, wenn nicht unverzüglich eine Abnahme des Ein- oder Anbaus vorgenommen wird. Lesen Sie daher die mit den Teilen mitgelieferten Papiere sorgfältig durch. Sind Sie unsicher, ob eine Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO* erforderlich ist, stehe ich Ihnen gerne mit Informationen zur Seite und führe, sofern erforderlich, die Änderungsabnahme auch durch.

Ist ein Prüfzeugnis verloren gegangen, oder Sie haben Teile gebraucht gekauft und ein Prüfzeugnis war nicht mehr vorhanden, recherchiere ich gerne für Sie in unserer umfangreichen GTÜ-Datenbank, ob das dementsprechende Prüfzeugnis dort hinterlegt ist. In ca. 90% der Fälle kann ich für Sie bei der GTÜ ein gültiges  Prüfzeugnis zu erhalten.

Beispiele für solche Umbauten am Fahrzeug sind z.B.: Rad-Reifen-Kombinationen, Tiefer-/Höherlegungen des Fahrwerkes, Leistungsänderungen, Anhängekupplung, Anbauteile wie Spoiler oder Schürzen etc.

Weitere Informationen finden Sie im Tuning Ratgeber.

Nach erfolgter Änderungsabnahme erhalten Sie von mir eine Anbaubestätigung. Diese bescheinigt die vorschriftsmäßige Veränderung Ihres Fahrzeuges gegenüber den Behörden. In den meisten Fällen reicht das ständige Mitführen dieser Bescheinigung im Fahrzeug. Es gibt aber auch Änderungen, die unverzüglich durch das zuständige Straßenverkehrsamt in Ihren Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil 1 (KFZ-Brief) und Zulassungsbescheinigung Teil 2 (KFZ-Schein) dokumentiert werden müssen.

Im Namen und für Rechnung der GTÜ in Stuttgart durch das Ing.-Büro Th. Klahr