Oldtimerbegutachtung

Oldtimerbegutachtung

Bei der Oldtimerbegutachtung nach § 23 StVZO erstelle ich ein Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer.

Nach §2 Abs. 22 FZV ist ein Oldtimer ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht und sich in einem guten Erhaltungszustand befindet. Das Fahrzeug soll auch zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.

Um ein Fahrzeug, das den oben genannten Anforderungen entspricht, als Oldtimer zuzulassen, bedarf es eines “Gutachtens für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer” nach § 23 StVZO. Seit dem 01.03.2007 bin ich als Vertragspartner der GTÜ berechtigt, diese Gutachten zu erstellen*.

* im Namen und für Rechnung der GTÜ in Stuttgart durch das Ing.-Büro Th.Klahr