Die Abgasuntersuchung nach §47StVZO* ist ein Prüfpunkt der Hauptuntersuchung. Sie wird von mir automatisch bei jeder Hauptuntersuchung durchgeführt. Alternativ kann diese auch in einer anerkannten AU-Werkstatt bis maximal 2 Monate vor der Hauptuntersuchung durchgeführt werden. Die Prüfbescheinigung ist dann bei der Hauptuntersuchung vorzulegen.
* im Namen und für Rechnung der GTÜ in Stuttgart durch das Ing.-Büro Th. Klahr